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Anmelden von Patenten

Von der Entstehung einer Patentanmeldung bis zur Erteilung

Eine gute Patentanmeldung setzt nicht nur eine Beratung durch einen erfahrenen Patentanwalt ab der „Erfindungsmeldung“ voraus.

Stattdessen entsteht sie bereits im Anfangsstadium einer Idee mit einem Dialog zwischen Erfinder und Patentanwalt. So entwickeln sich gerade in der Diskussion einer Idee zwischen Erfinder und Patentanwalt Ansatzpunkte für eine nachfolgende Patent-Recherche.

Die Ergebnisse einer solchen Recherche sind Grundlage, um die Idee zielgerichtet in Richtung einer neuen Erfindung zu lenken.

Dadurch werden der Entwicklungsprozess effizienter und die Qualität späterer Patentanmeldungen gesteigert. Ebenso unterstützen wir Sie beim Auffinden von sogenannten „White-Spots“ in der Patentlandschaft.

Die auf diese Weise gefundene technische Lösung wird zusammen mit unseren Mandanten in die Form einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung „gegossen“.

Dabei sind für uns einerseits die umfassende und verständliche Darstellung der Erfindung im Hinblick auf das Erteilungsverfahren und andererseits die Formulierung klarer Ansprüche für eine spätere Durchsetzbarkeit des Schutzrechts selbstverständlich.

Im Rahmen des Erteilungsverfahrens unterstützen wir unsere Mandanten aktiv mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen. Dabei steht für uns immer auch das vertriebene Produkt im Mittelpunkt, da ein gutes Patent später vor allem eines soll: Ihre Produkte schützen und Ihnen einen Vorsprung gegenüber Ihren Wettbewerbern sichern.

Ihr Patent nach der Erteilung

Es ist für uns auch selbstverständlich, dass wir Sie im Falle eines späteren möglichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens unter Berücksichtigung Ihrer Interessen und der vom Patent umfassten Produkte effizient und zielgerichtet vertreten.

Wir unterstützen Sie ebenfalls, sollte ein Wettbewerber eines Ihrer Patente verletzen. Dazu beraten wir, um die für den jeweiligen Fall juristisch mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise zu ermitteln und umzusetzen.

Verletzung von Patenten

Die Verletzung von Patenten aus Sicht des Patentinhabers

Die Durchsetzung von Patenten erfordert Aufmerksamkeit des Patentinhabers im Markt, um Patentverletzungen frühzeitig zu erkennen.

Dazu gehört beispielsweise, dass die Verkaufsabteilung, die bei Kunden und auf Messen präsent ist, das Patentportfolio des Unternehmens kennt. Bereits in diesem vorbereitenden Punkt unterstützen wir bspw. Ihren Vertrieb durch geeignete Mindmaps oder Schulungen im Verständnis eigener Schutzrechte.

Sollte Ihnen eine mögliche Patentverletzung aufgefallen sein, ist eine entsprechende Analyse unumgänglich. Nur auf dieser Grundlage können das Herantreten an einen möglicherweise patentverletzenden Wettbewerber auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmt und eine unberechtigte Abmahnung vermieden werden.

Sollte keine außergerichtliche Einigung mit einem möglichen Patentverletzer gewünscht oder realisierbar sein, stehen wir Ihnen unterstützt durch unsere kooperierenden Rechtsanwälte bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite. Dazu erörtern wir die Möglichkeiten im weiteren Vorgehen, wie beispielsweise die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, eine mögliche Grenzbeschlagnahme oder die Geltendmachung von Auskunfts- und Offenlegungsansprüchen.

Selbstverständlich behalten wir dabei auch einen möglichen Angriff des Schutzrechtsverletzers auf Ihr Patent im Blick, um eine Nichtigkeitsklage, also eine Überprüfung der Rechtsbeständigkeit Ihres Schutzrechts, bestmöglich abzuwehren.

Die Verletzung von Patenten aus Sicht des angeblichen Patentverletzers

Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage oder Abmahnung ist ein geordnetes, schnelles und professionelles Vorgehen in Richtung Patentinhaber wichtig, um unnötige Zugeständnisse an den Patentinhaber zu vermeiden und das Risiko der Anschuldigung abzuschätzen.

Grundlage einer prompten und belastbaren Reaktion sind die Analyse der Situation aus patentrechtlicher Sicht sowie die Erörterung der weiteren Verteidigungsmöglichkeiten und -strategien.

Eine übliche Verteidigungsmöglichkeit gegen einen Patentinhaber stellt immer die Erhebung einer Nichtigkeitsklage oder die Realisierung einer Umgehungslösung mit eigenem Patentschutz dar.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Vermeidung von Patentverletzungen beispielsweise durch Freedom-to-Operate-Analysen.

Diese Analysen überprüfen, ob ein von Ihnen geplantes Produkt die Schutzrechte Dritter verletzt. Auf diese Weise können, je nach Entwicklungsstadium Ihres Produkts, entweder alternative technische Lösungen angestrebt oder zumindest eine Risikoabschätzung für eine mögliche Auseinandersetzung mit einem Patentinhaber vorgenommen werden.

Design

Designschutz wird nach unserer Erfahrung als ergänzender Schutz zu Patenten und Gebrauchsmustern immer wichtiger.

Ein geschütztes Design ist bei der Ein- und Ausfuhr ein für den Zoll schnell bzw. einfach zu überprüfendes Schutzrecht. Daher empfehlen wir im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung für ein wichtiges Produkt immer auch die Anmeldung eines Designs zu diesem Produkt.

Marke

Im Markenrecht stehen wir Ihnen, ebenso wie bei Patenten, bereits im Vorfeld einer Markenanmeldung zur Seite.

Beispielsweise beraten wir Sie schon während der Konzeption der Marke durch Übersichtsrecherchen oder Analysen des jeweiligen Zeichens auf mögliche Eintragungshindernisse.

Außerdem schlagen wir territorial und wirtschaftlich angepasste Anmeldestrategien aufgrund der für Sie wichtigen Länder vor.

Nach erfolgreicher Eintragung einer Marke überwachen wir Ihre Marke, um eventuell kollidierende jüngere Marken abzuwehren. Dasselbe gilt für den Fall einer möglichen Markenverletzung durch einen Wettbewerber.

Hierzu gehört für uns auch, dass wir im Fall einer Markenverletzung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten weitere Ansprüche ausgehend vom „ergänzenden Leistungsschutz“ auf Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) prüfen.

Arbeitnehmer­erfindungen

Jede in Deutschland von einem Arbeitnehmer getätigte und mit seinem Arbeitgeber in Zusammenhang stehende Erfindung unterliegt dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Demnach geht das Recht zur Anmeldung auf den Arbeitgeber automatisch über. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine angemessene Vergütung zahlen.

Gerne beraten wir Sie als Arbeitgeber bei der Ermittlung der angemessenen Vergütung sowie bei möglichen Streitigkeiten mit Ihren Arbeitnehmern um die Höhe der Vergütung.

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen ebenfalls die Entwicklung eines Vergütungssystems für die Erfinder Ihres Unternehmens an.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster als „kleiner Bruder“ des Patents erfordert dieselbe genaue und präzise Vorgehensweise bei der Ausarbeitung einer Anmeldung wie ein Patent (siehe oben).

Da es sich um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt, muss im Fall einer möglichen Schutzrechtsverletzung der Durchsetzbarkeit des Gebrauchsmusters besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Auch hier unterstützen wir Sie in unserer gewohnten Art und Weise.

Lizenz- und Vertragsrecht

Grundsätzlich können Schutzrechte als Immaterialgüter Bestandteil von Verträgen sein. Schutzrechte sind bspw. innerhalb eines Konzerns zwischen den einzelnen Konzerngesellschaften übertragbar oder Bestandteil von Lizenzverträgen, insbesondere wenn eine Konzerngesellschaft alle Schutzrechte des Konzerns hält.

Aber auch bei der Zusammenarbeit mit konzernfremden Dritten ist eine vertragliche Regelung zu möglicherweise entstehenden oder vorhandenen Schutzrechten wichtig, um spätere negative Überraschungen zu vermeiden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen bereits zu Beginn von Gesprächen mit Dritten bei der Überprüfung und Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements) zur Seite.

Den jeweiligen Ablauf begleiten wir bis hin zu Forschungs- und Kooperationsverträgen. Auf diese Weise erarbeiten wir gemeinsam mit unseren Mandanten die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Dritten.